Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin behandele ich Kinder und Jugendliche zwischen dem 3. und 21. Lebensjahr. Aufgrund der unterschiedlichen Altersgruppen unterscheidet sich auch das Vorgehen. Daher sind die folgenden Erläuterungen in drei Abschnitte gegliedert: für Jugendliche (ab dem 15. Lebensjahr), für Eltern jüngerer Kinder (ca. bis zum 10. Geburtstag) und für Eltern älterer Kinder.
Bitte zum Erstgespräch die Krankenkassenkarte mitbringen!
Erstgespräch
Ab dem 15. Lebensjahr dürfen Jugendliche ohne das Wissen ihrer Eltern eine Therapie beantragen. Zu diesem Zeitpunkt (ab dem 14. Geburtstag) unterliege ich bereits der Schweigepflicht gegenüber Ihren Eltern und darf ohne Ihr Einverständnis keine Informationen weitergeben.
Altersentsprechend sollten Sie also Ihren ersten Termin selbst vereinbaren und dürfen entscheiden, ob Sie zum Gespräch alleine oder in Begleitung Ihrer Eltern kommen wollen. Nachdem Sie sich telefonisch oder per Email mit mir in Verbindung gesetzt haben, vereinbaren wir einen ersten, unverbindlichen Gesprächstermin.
Der erste Termin dient dem gegenseitigen Kennenlernen, wir besprechen den Vorstellungsgrund („was führt Sie zu mir“), ich frage nach Symptomen und deren Ausprägung und Dauer, besonderen Erlebnissen, Vorerkrankungen und Vorbehandlungen. Wir sprechen über Ihren Alltag mit Eltern, Geschwistern, Freunden, in der Schule, Hochschule oder Berufsausbildung. Thema sind aber auch Stärken und Hobbys.
Am Ende des Gesprächs (Therapiestunden dauern immer 50 Minuten) entscheiden Sie, ob wir mit der eigentlichen Probatorik beginnen sollen und ob im Rahmen der Probatorik Elterngespräche gewünscht werden.
Probatorik
Da für den Erfolg einer Therapie die „Chemie“ oder Passung zwischen Therapeutin und Patienten und eine genaue Diagnostik (welche Krankheit liegt vor) entscheidend ist, sind von den Krankenkassen für die Einleitung einer therapeutischen Behandlung bis zu 8 probatorische Sitzungen angesetzt.
Während der gesamten Probephase steht die Frage im Vordergrund, ob uns der Aufbau einer stabilen therapeutischen Beziehung auch „Arbeitsbündnis“ genannt, möglich sein wird. Diese Beziehung entwickelt sich auch über die Zeit hinweg. Wichtig sind die Antworten auf die Frage: können Sie sich vorstellen, dass ich Ihnen helfen kann? Können Sie sich anvertrauen, offen bzw. zunehmend offener mit mir sprechen, gemeinsam mit mir arbeiten? Wichtig ist Fragen, Zweifel, Ängste und Befürchtungen möglichst früh anzusprechen.
Die Diagnostik findet im Gespräch statt, über aktuelle und frühere Probleme, Schwierigkeiten und Einschränkungen. Wichtig ist aber auch, wie Sie sich ihre Symptome erklären und ob es Situationen gibt, in denen diese nicht auftreten. Mich interessiert, was sie selbst schon versucht haben, um sich zu helfen – was hat funktioniert, was hat die Situation eher noch verschlimmert.
Darüber hinaus setze ich Fragebögen ein, die sich je nach Symptomatik unterscheiden. Wenn Elterngespräche stattfinden bitte ich Ihre Eltern zunächst einen Anamnesefragebogen (biographische Daten) auszufüllen. Ich frage Ihre Eltern nach deren Sicht auf ihre Entwicklung, die Symptome, Erklärungen, Ressourcen und Stärken. Am Ende der Probatorik steht das Auswertungsgespräch.
Auswertungsgespräch
Hier erläutere ich Ihnen, ob bei Ihnen von einer seelischen Erkrankung ausgegangen werden muss (Voraussetzung für eine psychotherapeutische Behandlung), benenne die möglichen Diagnosen (gebe ihren Symptomen einen Namen) und erkläre Ihnen, wie sich diese aus meiner Sicht entwickelt haben. Dann entscheiden Sie sich, ob Sie mit einer Therapie bei mir beginnen wollen und wir legen dann gemeinsam das Ziel der Behandlung und den zeitlichen Rahmen fest. Das weitere Vorgehen finden Sie unter Antragsstellung.
Erstgespräch
Bei kleineren Kindern findet das erste Gespräch aus rechtlichen Gründen mit beiden sorgeberechtigten Elternteilen statt. Psychotherapie stellt eine Krankenbehandlung dar, die nur mit Zustimmung beider Elternteile erfolgen darf. Auch getrennt lebende / geschiedene Eltern kommen bitte gemeinsam zum ersten Termin, je nach Situation können dann getrennt weitere Termine stattfinden. Die schriftliche Einwilligung ist vor Gesprächsbeginn notwendig.
Der erste Termin dient dem gegenseitigen Kennenlernen, wir besprechen den Vorstellungsgrund („was führt Sie zu mir“), ich frage nach den Symptomen Ihres Kindes und deren Ausprägung und Dauer, besonderen Erlebnissen, Vorerkrankungen und Vorbehandlungen. Wir sprechen über den Alltag mit Eltern, Geschwistern, Freunden, im Kindergarten oder der Schule. Thema sind aber auch Stärken und Hobbys.
Am Ende des Gesprächs (Therapiestunden dauern immer 50 Minuten) entscheiden Sie, ob wir als nächstes einen gemeinsamen Termin mit Ihrem Kind vereinbaren sollen. Weiß Ihr Kind, dass sie es bei einer Therapeutin vorstellen wollen, gerne können wir besprechen, wie sie dieses Thema mit ihrem Kind ansprechen können.
Gemeinsames Gespräch mit Eltern und Kind
Dieses Treffen dient dem Kennenlernen von Therapeutin und Kind. Mich interessiert die Sicht Ihres Kindes auf seine Situation, welche Probleme und Schwierigkeiten benennt ihr Kind, was empfindet es belastend, wie erklärt es sich seine Symptome. Wichtig ist auch alles was gut läuft, was sind Stärken und Hobbys. Am Ende des Gespräches frage ich das Kind, ob es sich vorstellen kann probeweise für einige Stunden zu mir zu kommen? Auch die Zustimmung jüngerer Kinder ist für die positive Gestaltung der Probatorik und der möglichen späteren Therapie entscheidend.
Probatorik
Die Probatorik und Diagnosefindung findet bei Kindern weitestgehend im gemeinsamen Spiel statt, hier zeigen sich sehr deutlich die wichtigen Themen, unbewussten Konflikte und der Umgang damit. Außerdem stelle ich mir die Frage, ob ich zu dem jeweiligen Kind passe und von diesem als hilfreich und unterstützend wahrgenommen werde. Testungen finden in Form von Malen und Gestalten mit kreativen Materialien statt, selten setze ich auch Fragebögen ein.
Elterngespräche während der Probatorik
In diesem Gespräch (meist vorbereitet durch das Ausfüllen eines Anamnesebogens) thematisieren wir die biographischen Daten und Eltern und Kind, die frühkindliche Entwicklungen, belastende Ereignisse während Schwangerschaft und früher Kindheit, Trennungen und Verlusterfahrungen. Aber auch Ressourcen und Stärken. Wir suchen nach möglichen Erklärungen für die psychische Erkrankung und besprechen die Frage, wie Sie ihrem Kind bisher geholfen haben und weiterhin helfen können.
Auswertungsgespräch
Dieses Gespräch findet gemeinsam mit Eltern und Kind statt. Ich erkläre Ihnen, ob bei Ihrem Kind von einer psychischen Erkrankung ausgegangen werden muss (Voraussetzung für die Therapie), von welcher Diagnose ich ausgehe und wie die Erkrankung aus meiner Sicht entstanden ist. Dann entscheiden Eltern und Kind gemeinsam, ob wir eine therapeutische Behandlung beantragen sollen, mit welchen Zielen und mit welchem zeitlichen Rahmen. Weitere Informationen finden Sie unter Antragsstellung.
Mögliche therapeutische Ziele:
Die Ziele sind je nach Kind, Jugendlichem und Eltern und ihrer individuellen Situation unterschiedlich, jedoch finden sich bestimmte Themen in unterschiedlicher Ausprägung in den meisten Therapien wieder:
- Emotionale Entlastung und Stabilisierung
- Selbstwertstabilisierung
- Verbesserung der Selbstwahrnehmung und des Umgangs mit Gefühlen
- Bearbeiten belastender Lebensereignisse
- Verbesserung der Kontakt- und Konfliktfähigkeit
Zeitlicher Umfang der Behandlung
Zu unterscheiden sind Kurzzeit- und Langzeittherapie.
Bei einer Kurzzeittherapie (bei sehr begrenzten Zielen, zur kurzfristigen Stabilisierung in Krisensituationen) werden 25 Stunden für Kind / Jugendlichen und 5 Stunden für die Bezugspersonen beantragt, eine Umwandlung in eine Langzeittherapie ist je nach Bedarf möglich.
Bei einer Langzeittherapie (findet meist Anwendung) werden im ersten Schritt 50 Stunden für Kind / Jugendlichen und 12 Stunden für die Bezugspersonen beantragt. Eine Verlängerung ist je nach Situation und Bedarf möglich und muss dann erneut beantragt werden.