Gesetzliche Krankenversicherte
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist eine Kassenleistung (d.h. die Kosten werden übernommen), welche die Eltern und Jugendlichen bei der Krankenkasse beantragen müssen.
Dazu sind verschiedene Unterlagen erforderlich, die Sie von mir zum ausfüllen bzw. ausfüllen lassen erhalten und mir möglichst sehr zeitnah zurückgeben:
1. Antrag des Versicherten auf Psychotherapie
2. Konsiliarbericht
Auszufüllen von Haus- oder Kinderarzt. Da psychische Krankheiten mit körperlichen Erkrankungen in Verbindung stehen können, ist es wichtig, eine körperliche Ursache auszuschließen (z.B. können Hormonstörungen depressive Entwicklungen auslösen). Auch körperliche Erkrankungen wie z.B. Asthma oder Neurodermitis sollten benannt werden
3. Bericht des Therapeuten zum Antrag des Versicherten
Diesen anonymisierten Bericht schreibe ich und lasse ihn in einem gesonderten Umschlag der Krankenkasse zukommen, welche ihn an einen Gutachter weiterleitet. Inhalt des Berichtes sind biographische Daten, Symptome und Hypothesen über die Symptomentstehung, die gemeinsam entwickelten Ziele, der zunächst geplante zeitliche Umfang der Behandlung sowie meine Prognose.
Der Gutachter entscheidet dann nach den Kriterien: Vorliegen einer krankheitswertigen psychischen Erkrankung, Wirtschaftlichkeit und Prognose über die Bewilligung des Antrages.
In der Regel werden die Anträge bewilligt, manchmal kommt es zu Kürzungen der Stundenanzahl oder zur Verordnung einer Probetherapie. Ablehnungen sind selten, es gibt die Möglichkeit des Widerspruches.
Private Krankenversicherung
Mit wenigen Ausnahmen sehen auch die Privaten Krankenkassen die Kostenübernahme für eine psychotherapeutische Behandlung vor. Jedoch gibt es erhebliche Unterschiede bei der Beantragung der Leistungen und dem Umfang der bewilligten Stunden.
Bitte fragen Sie bei Ihrer PK nach und lassen mir schriftlich die angewendeten Vorgaben zukommen. Wichtig ist, dass bei Privatversicherten der Behandlungsvertrag zwischen Eltern und Therapeutin besteht, dass bedeutet, ich stelle Ihnen die Behandlungsstunden monatlich, zu einem zuvor festgelegten Honorar, in Rechnung.
Nachdem Sie diese Rechnung beglichen haben, können Sie sie zur Erstattung bei ihrer Krankenkasse einreichen.
Beihilfe
Auch diese erstatten die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Die geltenden Regelungen sind identisch mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung, jedoch weichen die vorgegebenen Stundenkontingente häufig ab und sollten von Ihnen vorab bei der Beihilfestelle erfragt werden.
Ausfallhonorar
Psychotherapeutische Behandlungen sind für alle Beteiligten langfristig und verbindlich, Termine werden in der Regel fest für ein halbes Jahr im Voraus vereinbart. Spontane Verschiebung und das Neuvergeben von Terminen sind daher nicht gut möglich.
Bitte sprechen Sie frühzeitig mit mir, wenn ein vereinbarter Termin nicht eingehalten werden kann, z.B. weil eine Klassenfahrt ansteht – in manchen Situationen lässt sich auch ein einmaliger Ausweichtermin finden. Im Krankheitsfall sagen Sie mir bitte so früh wie möglich Bescheid. Wiederholt nicht abgesagte Stunden stelle ich mit 80 Euro in Rechnung.